
Robert Gordon ORF: Entlassung wegen antisemitischem Posting
Ein einziger Satz auf Facebook hat die Karriere eines ORF-Redakteurs beendet. Robert Gordon, langjähriger Mitarbeiter der Sendung „Am Schauplatz“, verlor im August 2025 seinen Job, nachdem ein antisemitisch kritisierter Beitrag für Empörung sorgte.
Datum der Entscheidung: 22. August 2025 · Grund: Antisemitisches Facebook-Posting · Arbeitgeber: ORF · Maßnahme: Fristlose Entlassung
Kurzüberblick
- ORF beendete das Dienstverhältnis am 22. August 2025 (ORF (Pressemitteilung))
- Grund war ein gelöschtes Facebook-Posting mit antisemitischem Inhalt (Kronen Zeitung (Bericht))
- Generaldirektor Roland Weißmann bezeichnete das Posting als „völlig inakzeptabel“ (ORF (Zitat))
- Genauer Wortlaut des Postings – der Beitrag wurde gelöscht
- Ob Robert Gordon rechtliche Schritte gegen die Entlassung einleiten wird
- Ob es interne Vorwarnungen oder frühere Vorfälle gab
- Vor dem 22. August 2025: Robert Gordon arbeitet als Redakteur bei „Am Schauplatz“ (Tiroler Tageszeitung)
- 19. August 2025: Israelitische Kultusgemeinde kritisiert das Posting als antisemitische Täter-Opfer-Umkehr (OTS (Kultusgemeinde))
- 22. August 2025: ORF und Gordon einigen sich auf Auflösung des Dienstvertrags (ORF (offizielle Meldung))
Wichtige Fakten auf einen Blick
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Daten zum Fall Robert Gordon zusammen.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Name | Robert Gordon |
| Position | Redakteur bei „Am Schauplatz“ |
| Arbeitgeber | ORF |
| Datum der Entscheidung | 22. August 2025 |
| Grund | Antisemitisches Facebook-Posting |
| Maßnahme | Fristlose Entlassung |
| Quelle | der.orf.at (ORF) |
Was ist die neueste bestätigte Information über Robert Gordon und den ORF?
Zusammenfassung der Ereignisse vom 22. August 2025
- Der ORF und Robert Gordon einigten sich auf eine Auflösung des Dienstvertrags (ORF (Pressemitteilung)).
- Auslöser war ein Facebook-Posting Gordons, das antisemitische Stereotype bediente – konkret die Aussage: „Wenn ich 2000 Jahre lang Opfer bin, dann sollte ich mir langsam überlegen, woran das wohl liegen mag“ (Kronen Zeitung (Wortlaut)).
- Der Beitrag wurde später gelöscht (VOL.AT).
Die offizielle Stellungnahme des ORF
ORF-Generaldirektor Roland Weißmann sprach von einem „völlig inakzeptablen“ Inhalt und entschuldigte sich im Namen des Senders (ORF (Zitat)).
Der Sender betonte, dass die Trennung einvernehmlich erfolgte – Gordon selbst erklärte, er bedaure den Satz zutiefst und er stehe gegen alles, wofür er sich privat und beruflich eingesetzt habe (ORF (Gordon-Statement)).
Fazit: Der ORF handelte schnell und klar. Die Reaktion zeigt, dass selbst gelöschte Social-Media-Inhalte bei öffentlich-rechtlichen Mitarbeitern zu sofortigen Konsequenzen führen können. Für andere Redakteure: eine deutliche Warnung. Für die Öffentlichkeit: ein Beleg, dass die Unschuldsvermutung arbeitsrechtlich an Grenzen stößt.
Welche offiziellen Quellen bestätigen die wichtigsten Behauptungen?
Der ORF als Primärquelle
- Die offizielle Pressemitteilung des ORF unter der.orf.at (Unternehmensseite) enthält die Stellungnahmen von Weißmann und Gordon.
- Der Sender bestätigt die einvernehmliche Vertragsauflösung, den Zeitpunkt (22. August 2025) und den Inhalt des Postings.
Berichterstattung von ORF.at und anderen Medien
- ORF.at (Redaktion) berichtete am 22. August über die Trennung.
- Der Falter (österreichische Wochenzeitung) veröffentlichte am 26. August einen Kommentar zur Einordnung des Falls.
- Die Tiroler Tageszeitung (Regionalzeitung) sowie Kronen Zeitung (auflagenstärkste Zeitung Österreichs) und VOL.AT (Vorarlberger Nachrichten) bestätigen die Details.
Die Berichterstattung stützt sich durchgängig auf die ORF-Meldung und die Stellungnahme der Israelitischen Kultusgemeinde. Eine abweichende Version der Ereignisse liegt nicht vor. Die Implikation: Die Faktenlage ist hier ungewöhnlich einhellig – anders als bei vielen Vorfällen dieser Art gibt es keine parallelen Darstellungen.
Was ist noch unklar oder unbestätigt über Robert Gordon und den ORF?
Offene Fragen zum genauen Wortlaut des Postings
- Der vollständige Text des Facebook-Beitrags ist nicht öffentlich – nur der zitierte Satz aus der Kronen Zeitung ist bekannt.
- Unklar ist, ob das Posting weitere Passagen enthielt und in welchem Kontext es veröffentlicht wurde.
Mögliche rechtliche Schritte Gordons
- Robert Gordon hat sich seit der Einigung nicht mehr öffentlich geäußert. Ob er eine Klage gegen den ORF prüft, ist nicht bekannt.
- Arbeitsrechtlich ist eine fristlose Entlassung bei schweren Verstößen gegen die Fürsorgepflicht möglich – ob der Fall die hohen Hürden erfüllt, müsste ein Gericht entscheiden.
Auswirkungen auf zukünftige ORF-Berichterstattung
- Der ORF hat keine Änderungen der Social-Media-Richtlinien angekündigt. Ob der Fall zu schärferen Regeln führt, bleibt offen.
- Die Rolle der Redaktion „Am Schauplatz“ und mögliche personelle Konsequenzen sind nicht kommuniziert.
Der genaue Wortlaut des Postings ist nicht öffentlich, da der Beitrag gelöscht wurde. Ohne vollständigen Text bleibt die Einordnung erschwert.
Die Offenheit dieser Fragen zeigt, dass der Fall noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Zeitleiste der Ereignisse
- Vor dem 22. August 2025: Robert Gordon arbeitet als langjähriger Redakteur bei der ORF-Sendung „Am Schauplatz“ (Tiroler Tageszeitung).
- 19. August 2025: Die Israelitische Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten kritisiert das Posting als „klassische antisemitische Täter-Opfer-Umkehr“ (OTS).
- 22. August 2025: ORF und Gordon einigen sich auf Auflösung des Dienstvertrags (ORF (Pressemitteilung)).
Die Chronologie zeigt die rasche Eskalation von der Kritik bis zur Vertragsauflösung.
Einordnung: Bestätigte Fakten und offene Fragen
Bestätigte Fakten
- ORF hat das Dienstverhältnis beendet (ORF)
- Grund war ein Facebook-Posting mit antisemitischem Inhalt (Kronen Zeitung)
- Posting wurde gelöscht (VOL.AT)
- Generaldirektor Weißmann bezeichnete das Posting als inakzeptabel (ORF)
Was unklar ist
- Genauer Wortlaut des Postings
- Ob Gordon rechtliche Schritte einleiten wird
- Ob es interne Vorwarnungen gab
- Auswirkungen auf die ORF-Berichterstattung
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht, wieviel bereits geklärt ist und wo weiterer Aufklärungsbedarf besteht.
Reaktionen im Wortlaut
„Das Posting ist völlig inakzeptabel.“
– Roland Weißmann, ORF-Generaldirektor (ORF)
„Ich bedaure zutiefst den Satz, den ich geschrieben habe. Er steht gegen alles, wofür ich mich privat und beruflich eingesetzt habe.“
– Robert Gordon, ehemaliger ORF-Redakteur (ORF)
Die Statements beider Seiten sind öffentlich und unbestritten.
Fazit: Was der Fall für öffentlich-rechtliche Medien bedeutet
Der ORF hat mit der sofortigen Trennung ein klares Signal gesetzt: Antisemitische Äußerungen – auch auf privaten Social-Media-Kanälen – werden nicht toleriert. Für andere Redakteure und öffentlich-rechtliche Sender im deutschsprachigen Raum ist die Botschaft unmissverständlich: Die private Meinungsäußerung endet dort, wo sie mit den Werten des Arbeitgebers kollidiert. Für den ORF selbst steht nun die Aufgabe, seine Social-Media-Richtlinien zu schärfen und transparenter zu kommunizieren – sonst drohen ähnliche Fälle in Zukunft.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange war Robert Gordon beim ORF?
Nach Angaben der Tiroler Tageszeitung war er langjähriger Redakteur der Sendung „Am Schauplatz“. Ein genaues Eintrittsdatum ist nicht öffentlich.
Gab es frühere Disziplinarmaßnahmen gegen Robert Gordon?
Darüber liegen keine öffentlichen Informationen vor. Der ORF hat keine Vorfälle aus der Vergangenheit kommuniziert.
Was bedeutet eine fristlose Entlassung im ORF?
Eine fristlose Entlassung beendet das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist im Arbeitsrecht an enge Voraussetzungen geknüpft – etwa einen schwerwiegenden Vertrauensbruch. Der ORF sah diesen durch das antisemitische Posting als gegeben an.
Wie reagieren andere Medien auf den Fall?
Die Berichterstattung ist einheitlich: FAZ, Kronen Zeitung und Tiroler Tageszeitung berichten sachlich und stützen sich auf die ORF-Meldung. Der Falter ordnet den Fall kommentierend ein.
Ist der ORF an die Unschuldsvermutung gebunden?
Die Unschuldsvermutung ist ein Grundsatz des Strafrechts. Im Arbeitsrecht gelten andere Maßstäbe: Der Arbeitgeber kann das Dienstverhältnis beenden, wenn ein schwerer Verstoß gegen Vertragspflichten vorliegt – unabhängig von einer strafrechtlichen Schuldfrage.
Kann Robert Gordon gegen die Entlassung klagen?
Ja, er kann vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsanfechtung einleiten. Ob er dies tut, hat er nicht öffentlich mitgeteilt. Die einvernehmliche Auflösung spricht jedoch dafür, dass beide Seiten eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollten.
Welche Regeln gelten für ORF-Mitarbeiter in sozialen Medien?
Der ORF hat interne Social-Media-Richtlinien, die öffentlich-rechtliche Grundsätze wie Objektivität und Mäßigung auch auf private Äußerungen übertragen. Ein Verstoß kann disziplinarische Folgen haben – im Extremfall bis zur Entlassung.
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